Es besteht die Möglichkeit, sich einmal im Monat - Mittwochs in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr- in der Beratungsstelle des Landesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter telefonisch oder persönlich von einer Fachanwältin für Familienrecht beraten zu lassen.
Persönliche Beratungsgespräche sind nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich. Hierfür wird ein (geringer) Unkostenbeitrag erhoben.
Aufgrund der großen Nachfrage bitten wir auch bei den telefonischen Beratungsgesprächen um vorherige Terminabsprache, vielen Dank.
Der nächste Termin der Rechtsberatung ist der 09. Mai 2012.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Muhliusstr. 67
24103 Kiel
Tel. 0431-5579150
E-Mail: vamv-sh@gmx.de
Bereits seit 1980 gibt es in Deutschland den sogenannten Unterhaltsvorschuss.Der Unterhaltsvorschuss ist als Einkommensquelle für die Betroffenen von großer Bedeutung, denn Trennungen gehen häufig mit hohen finanziellen Einbußen einher, vor allem für die betroffenen Frauen. Der Leitartikel "Unterhaltsvorschuss als Einkommensquelle von großer Bedeutung" befasst sich mit dieser Thematik.Weitere Artikel: "Initiative Lesestart"; "Zeit ist Geld - oder nicht? Erste Einschätzungen zum Achten Familienbericht"; "Einigung beim Sorgerecht: Wiederspruchslösung auf Antrag?"; u.a.. Hier können Sie die komplette Ausgabe herunterladen.

Unterhaltsvorschuss ist eine armutsverhindernde Leistung, die zielgerichtet Kinder von Alleinerziehenden unterstützt, wenn sie keinen Unterhalt bekommen. Die im Entbürokratisierungsgesetz geplanten Änderungen drohen den Unterhaltsvorschuss auszuhöhlen, allen positiven offiziellen Verlautbarungen zum Trotz. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) setzt sich für einen Ausbau dieses Instruments ein, statt es zu schwächen.
Um ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten für die große Bedeutung des Unterhaltsvorschusses zu sensibilisieren, wenden sich die Landesverbände Mitte April mit Aktionspostkarten an ihre Abgeordneten und bitten diese, doch mal genauer hinzuschauen!
Statt den Unterhaltsvorschuss zu schwächen…
Geplant: Leistungen an Dritte vom Unterhaltsvorschuss abzuziehen
Geplant: Rückwirkenden Bezug zu streichen
Geplant: Bezugsdauer bei Überzahlung kürzen
…diesen besser ausbauen:
Notwendig: Altersgrenze ans Unterhaltsrecht anpassen, also anheben
Notwendig: Beschränkung der Bezugsdauer auf maximal sechs Jahre aufheben
Notwendig: Kindergeld nicht länger in voller Höhe vom Unterhaltsvorschuss abziehen, sondern wie beim Unterhalt nur die Hälfte
Weitere Informationen zur Kampange finden Sie hier.
Zeit für Familie ist mehr als eine innerfamiliäre Angelegenheit
Familien gehören in den Mittelpunkt der Zeitpolitik
Berlin, 14.03.2012 - Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen unterstützt das Ziel des heute veröffentlichten 8. Familienberichts, die Lösung familiärer Zeitkonflikte als gesellschaftliche Aufgabe zu etablieren. Leider wirkt der Bericht angesichts der politischen Sparvorhaben sowie der großen Zurückhaltung gegenüber der Bundespolitik und dem Taktgeber Arbeit eher kraftlos.
Hier können Sie die komplette Pressemitteilung abrufen!
Berlin, 7. März 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die grundsätzliche Entscheidung der Koalition für ein Antragsmodell bei der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern, kritisiert aber die geplanten Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren.
"Stimmt eine Mutter der gemeinsamen Sorge nicht zu, ist davon auszugehen, dass sie gute Gründe dafür hat, etwa Konflikte zwischen den Eltern", betont Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV.
Hier können Sie die gesamte Pressemitteilung lesen.
Alleinerziehend - Tipps und Informationen
Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung? Was sind meine Ansprüche? Welche Rechte hat mein Kind? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie im Taschenbuch: Alleinerziehend - Tipps und Informationen
Diese Broschüre erhalten Sie bei uns in der Beratungsstelle kostenlos. Für Postversand müssen wir Ihnen die Porto- und Versandkosten in Rechnung stellen.
Einzelexemplar: 3,00 Euro incl. Versandkosten
Institutionen erhalten für größere Mengen Sonderkonditionen.
Ihre Bestellungen nehmen wir gerne entgegen!
Tel. 0431 - 5579150 oder per E-Mail: info(at)vamv-sh.de
(Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 844/11 -)
I. Vorbemerkung
Der Unterhaltsvorschuss ist ein wichtiges familienpolitisches Instrument, das armutsverhindernd wirken kann. Nach dem aktuellen Unterhaltsvorschussgesetz hat ein Kind unter zwölf Jahren, dessen Eltern getrennt leben und das von seinem unterhaltsverpflichteten Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt (mindstens in der Höhe der Unterhaltsvorschussleistungen) erhält, Anspruch auf eine monatliche Zahlung der Unterhaltsvorschussstelle. Der Unterhaltsvorschuss beträgt derzeit für ein Kinder unter 6 Jahren 133 Euro und für ein Kind unter 12 jahren 180 Euro. Die Unterhaltsvorschussstelle kann sich die geleisteten Unterhaltsvorschussbeträge von dem unterhaltsverpflichteten Elternteil zurückholen, sofern dieser leistungsfähig ist.
Die gesamte Stellungnahme können Sie hier weiterlesen.
Mitte Februar erscheint unser Bestseller "Alleinerziehend - Tipps und Informationen" aktualisiert in nunmehr der 20. Auflage. Das Taschenbuch können Sie wie bisher über uns und / oder den Publikationsversand des BMFSFJ beziehen.
"Alleinerziehend" zu sein galt lange Zeit als ein "soziales Problem". Es kann nicht bestritten werden, dass Ein-Eltern-Familien häufig in Lebenssituationen sind, die durch öffentliche Unterstützungsangebote und -infrastrukturen leichter zu meistern sind. Mit diesem Satz beginnt der Leitartikel "Armut und Arbeitslosigkeit in Ein- und Zwei-Eltern-Familien" von Prof. Dr. Holger Ziegler. Weitere Themen sind: Unterhaltsvorschuss: Kürzungen statt Verbesserungen; Kinder und Trauer: VAMV bei der Kinderkommission; Runder Tisch: Im Zweifel für das Kind; Neujahrsgruß von Edith Schwab u.v.m.! Hier können Sie die gesamte Informationen für Eineltern herunterladen und lesen.
Kinderbetreuungskosten
Bei der Steuererklärung können seit diesem Jahr unabhängig von Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern wie Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Behinderung Kinderbetreuungskosten bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr unter Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Kindergeld
Für volljährige Kinder bis 25 Jahre, die sich noch nicht in der Erstausbildung befinden, gibt es Kindergeld auch dann noch, wenn die eigenen Bezüge und Einkünfte des Kindes über 8.004 Euro im Jahr liegen.
Höhe der Regelsätze
Der neue Anpassungsmechanismus für Regelbedarfe beim Arbeitslosengeld II und Sozialgeld greift: Alleinstehende erhalten seit dem Januar 2012 374€, Partner/innen 337€. Kinder zwischen 18 und 24 Jahren, die bei ihren Eltern wohnen, bekommen 299€. Für Kinder von 14-17 Jahren (287€) und 6-13 Jahren (251€) bleibt der Regelbedarf auf Grund einer Übergangsregelung gleich. Der Satz für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr liegt nun bei 219€.